Die ver.di GewerkschaftsPolitische
Bildung (ver.di GPB) ist eine gemeinnützige
GmbH. Es gibt sie in dieser
Rechtsform seit Februar 2006. Am
10.02.2006 wurde der eingetragene
Verein ver.di GPB in eine gemeinnützige
Gesellschaft mbH umgewandelt.
Geschichte: 1951 wurde der
Verein als Ferienheimverwaltung von
der Deutschen Angestellten Gewerkschaft
gegründet. 1993 wurde er in
"DAG GewerkschaftsPolitische Bildung
e.V." umbenannt und als gemeinnütziger
Bildungsträger etabliert. 2001
wurde der Verein in die Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft eingebracht.
ver.di setzt die Tradition zur
Förderung der politischen Bildung fort.
Gemeinnützigkeit: ver.di
GPB verfolgt ausschließlich und unmittelbar
den gemeinnützigen Zweck
der politischen Bildung. Die Anerkennung
der Gemeinnützigkeit liegt vor,
es können Spendenbescheinigungen
sowie die Bescheinigungen zum Nachweis
von Betriebsausgaben ausgestellt
werden. Für die Anerkennung der
Gemeinnützigkeit ist es wichtig, dass
sich die Bildungsmaßnahmen auf eine
Förderung der Allgemeinheit richtet,
also allen offen stehen.
Finanzierung: Finanziert wird
die politische Bildungsarbeit der ver.di
GPB aus den anteiligen Abführungen
von Aufsichtsratstantiemen. Zur
Abführung verpflichtet sind alle ver.di-Mandatsträger/-innen in Aufsichtsräten
und vergleichbaren Mitbestimmungsfunktionen.
Auf dieser Grundlage sind
beispielsweise im Geschäftsjahr 2006
fast 1,8 Millionen Euro aus den Abführungen
bei der ver.di GPB eingegangen.
Vorwiegend daraus konnte
ver.di GPB 2006 bundesweit allgemeinpolitische
Bildungsmaßnahmen
veranstalten und finanzieren.
Die Seminare finden ausnahmslos
in den ver.di-Bildungsstätten statt.
Grundlage: Die Basis sind
Beschlüsse vom DGB und von ver.di
im Okt./Nov. 2005. Der DGB Bundesvorstand
hat am 11. Oktober 2005
beschlossen, dass an die Hans Böckler
Stiftung mindestens 80 Prozent der
abzuführenden Vergütungen und bis
zu 20 Prozent an die als gleichwertig
anerkannten Einrichtungen abgeführt
werden. Die Einrichtungen sind im
Beschluss für die Mitgliedsgewerkschaften
aufgeführt. Für ver.di ist
das "ver.di GewerkschaftsPolitische
Bildung". Daraufhin änderte der Gewerkschaftsrat
der ver.di die Richtlinie
"Abführungsverpflichtung von Aufsichtsratsmitgliedern".
Auf dieser
Richtlinie basiert die Verpflichtung,
dass alle ver.di-Mandatsträger/-innen
in Aufsichtsräten und vergleichbaren
Aufsichtsgremien 20 Prozent des abzuführenden
Teils der Vergütung dem gemeinnützigen
Bildungsträger ver.di GPB
zuwenden. Mit diesem Beschluss will
ver.di die politische Bildung stärken.